Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand, Breslauer Straße 39A, 48465 Schüttorf oder beim Kirchenkreisvorstand, Hüttener Straße 12, 49716 Meppen einzureichen.
Die Beschwerde kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand, Breslauer Straße 39A, 48465 Schüttorf oder beim Kirchenkreisvorstand, Hüttener Straße 12, 49716 Meppen einzureichen.
Die Beschwerde kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden.